Verordnung und Kosten

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Hierzu ist eine Verordnung notwendig, die vom Hausarzt, Facharzt oder den Ärzten der Klinik ausgestellt werden kann.
Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Verordnung.


Download Verordnung
Download Ausfüllhilfe Verordnung

Download Palliativ-Empfehlung

Download SAPV-Richtlinien

Spenden

Nicht alle Dienste, die von uns für Schwerkranke und Angehörige angeboten werden, werden durch die Vergütung der Krankenkassen gedeckt. Wenn sie unsere Arbeit unterstützen wollen, freuen wir uns über eine Spende zur Förderung und Weiterentwicklung der Palliativversorgung:

Sparkasse Neunkirchen

IBAN: DE19 5925 2046 0050 0327 20
BIC: SALADE51NKS (Neunkirchen, Saar)

Stichwort: SAPV NK/WND

Informationsmaterial

SAPV Team Neunkirchen / St. Wendel
Pestalozzistraße 25
66578 Schiffweiler
Telefon:06821 931-550
Telefax:06821 931-5520
Internet:http://www.sapv-nk-wnd.de

Spendenkonto

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